Ohne Angst vor Ihrem Arbeitgeber Ihre Rechte effektiv durchsetzen
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Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, aber handeln Sie schnell
Im Kündigungsschutzrecht gelten strenge Fristen, insbesondere für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. In der Regal haben Sie nur drei Wochen Zeit gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Wer zu spät reagiert, verliert oft seine Chancen.
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Keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne vorherige Prüfung!
Das klingt oft nach einer schnellen und unkomplizierten Lösung – doch Vorsicht! Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Nachteile haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld und der Steuerzahlung. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und unterschreiben Sie nicht vorschnell!
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Prüfen Sie Ihre Kündigung
Prüfen Sie die Kündigung genau, insbesondere Kündigungsfrist, Kündigungsgrund und ob eine schriftliche Form vorliegt. Unterschreiben Sie nichts voreilig, weder einen Aufhebungsvertrag noch eine Bestätigung der Kündigung. Lassen Sie Ihre Kündigung rechtlich prüfen, um mögliche Fehler zu erkennen.
Nutzen Sie jetzt meinen kostenlosen Kündigungs-Check: In nur wenigen Schritten erfahren Sie, ob und wie Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen können.
Oder rufen Sie direkt an für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Eine Kündigung stellt oft einen tiefen Einschnitt in Ihr Berufsleben dar – und kann existenzielle Folgen haben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, aber handeln Sie schnell: Im Kündigungsschutzrecht gelten strenge Fristen, insbesondere für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wer zu spät reagiert, verliert oft seine Chancen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler, berate Sie zu Ihren Möglichkeiten – von der Weiterbeschäftigung bis zur Abfindung – und begleite Sie durch das gesamte Verfahren.
Nutzen Sie jetzt meinen kostenlosen Kündigungs-Check: In nur wenigen Schritten erfahren Sie, ob und wie Sie gegen Ihre Kündigung vorgehen können.
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4,8 / 5,0 Sterne - basierend auf 6 Bewertungen bei Google und anwalt.de seit dem 22.04.2024
L.N.
am 02.09.2024
Herr Mpouras hat meinen Fall hervorragend und mit Erfolg vertreten. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen.
Bewertung über anwalt.de
A.M.
am 24.10.2024
Dank des Einsatzes von Mpouras konnte ich mich nicht nur erfolgreich gegen eine Klage wehren, die letztlich abgewiesen wurde, sondern darüber hinaus noch erfolgreich meine eigenen Forderungen geltend machen.
Bewertung über anwalt.de
Klaudia Holzmann
am 22.04.2024
Vielen Dank! Abwicklung war schnell und professionell.
Immer wieder..
Bewertung über Google
Die oben genannten Bewertungen sind eine Auswahl der Rezensionen, die auf Google und anwalt.de hinterlassen wurden. Das vollständige Bewertungsprofil von Google finden Sie hier und das von anwalt.de hier.
In 3 Schritten zu Ihrem Recht
SCHRITT 1
Kündigung prüfen
Prüfen Sie Ihre Kündigung mit meinem kostenlosen Kündigungs-Check in nur 3 Minuten. Sie erfahren, ob Sie gute Chancen haben gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Selbst, wenn Sie noch keine Kündigung erhalten haben, aber sie erwarten.
SCHRITT 2
Kostenlose Ersteinschätzung
Nach dem Kündigungs-Check erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von mir persönlich. Ich erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten und gebe Ihnen einen Überblick über mögliche nächste Schritte.
SCHRITT 3
Individuelle Betreuung
Nun beginnt die Zusammenarbeit und ich begleite Sie durch den gesamten Prozess - gerichtlich oder außergerichtlich. Ich übernehme für Sie die Kommunikation mit dem Arbeitgeber, sodass Sie sich sorgenfrei auf andere Themen fokussieren können.
Eine Kündigungsschutzklage ist der rechtliche Weg, die Wirksamkeit einer Kündigung prüfen zu lassen. Sie wird beim Arbeitsgericht eingereicht und soll klären, ob die Kündigung rechtmäßig ist.
Mit einer Kündigungsschutzklage kann man die Zahlung einer Abfindung oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erzielen.
Wichtig: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.
Die Klage beginnt mit einer Güteverhandlung, in der häufig eine Einigung erzielt wird. Andernfalls entscheidet das Gericht in einer Hauptverhandlung über den Fall. Eine Kündigungsschutzklage gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechte als Arbeitnehmer effektiv durchzusetzen.
Ob eine Kündigung rechtmäßig ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
Formvorschriften: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Kündigungsschutz: Wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift, muss der Arbeitgeber die Kündigung besonders gut begründen - z. B. betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Dieses Gesetz gilt in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und bei Arbeitnehmern, die länger als sechs Monate beschäftigt sind.
Betriebsrat: Wurde der Betriebsrat (falls es einen gibt) ordnungsgemäß angehört? Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam.
Eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt zeigt schnell, ob Schwachstellen in der Kündigung vorliegen und welche Chancen Sie haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die wichtigste Frist im Zusammenhang mit einer Kündigung ist die Frist für die Kündigungsschutzklage. Sie beträgt drei Wochen ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Wird diese Frist versäumt, verlieren Sie in den meisten Fällen alle Ansprüche und die Kündigung wird rechtswirksam – selbst wenn sie formale Fehler enthält.
Weitere relevante Fristen können sich aus:
Arbeitsverträgen,
Tarifverträgen oder
Sozialplanregelungen ergeben.
Eine rechtzeitige Beratung hilft, diese Fristen im Blick zu behalten.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn:
der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbietet, wenn Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.
ein Sozialplan oder ein Tarifvertrag dies vorsieht.
In der Praxis wird eine Abfindung jedoch oft im Rahmen von Verhandlungen oder einer Kündigungsschutzklage erzielt. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Regelwert von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr – dies kann jedoch nach oben oder unten abweichen. Mit der richtigen Strategie lässt sich in vielen Fällen eine faire Abfindung erreichen.
!!! Warnung: Vorsicht bei Abfindungsangeboten im Kündigungsschreiben !!!
Wenn der Arbeitgeber bereits in der Kündigung eine Abfindung anbietet, klingt das zunächst verlockend. Solche Angebote sind jedoch oft niedriger als das, was Sie tatsächlich durch Verhandlungen oder eine Kündigungsschutzklage erzielen könnten. Zudem kann das Angebot darauf abzielen, Sie von einer rechtlichen Prüfung der Kündigung abzuhalten.
Bevor Sie ein solches Angebot annehmen, ist es wichtig, die Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen und Ihre Verhandlungsoptionen auszuloten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt bleiben und Sie eine angemessene Abfindung erhalten.
Ablauf einer Kündigungsschutzklage
Kontaktieren Sie jetzt unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht oder erfahren Sie im folgenden Abschnitt wie eine Kündigungsschutzklage abläuft:
Sie bzw. Ihr Anwalt reicht die Klage innerhalb der dreiwöchigen Frist beim Arbeitsgericht ein. Es empfiehlt sich von Beginn an einen Anwalt zu konsultieren, da es gerade im Arbeitsrecht viele Fallstricke und Fristen gibt.
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Güteverhandlung
Das Gericht lädt Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem ersten Termin ein, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte es bereits in der Verhandlung zu einer Einigung kommen, dann wird die Klage durch den Vergleich
Häufig werden hier Abfindungen und weitere Regelungen ausgehandelt wie z.B. Zahlung offener Vergütung, Urlaubsabgeltung oder die Erstellung eines fairen Arbeitszeugnisses. Sie sollten mit Ihrem Anwalt detailliert besprechen, wie Ihre Situation ist und sich dazu beraten lassen, welche Möglichkeiten Sie haben. Nur so kann Ihr Anwalt das bestmögliche Ergebnis für Sie verhandeln.
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Hauptverhandlung
Falls keine Einigung möglich ist, prüft das Gericht die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit. Beide Seiten legen ihre Argumente dar. Spätestens zu diesem Zeitpunkt empfehlen wir Ihnen eine anwaltliche Vertretung.
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Ergebnis
Durch einen Vergleich oder durch die Prüfung des Gerichts entscheidet sich das Ergebnis des Vorgehens gegen die Kündigung. Mögliche Ergebnisse sind:
Abfindung: Der Arbeitnehmer wird durch eine Zahlung des Arbeitgebers entschädigt.
Wiedereinstellung: Der Arbeitnehmer kehrt an seinen Arbeitsplatz zurück.
Bestätigung der Kündigung: Die Kündigung bleibt bestehen, wenn sie rechtmäßig ist.
Der gesamte Prozess ist darauf ausgelegt, Ihre Rechte zu wahren und eine für Sie bestmögliche Lösung zu finden.
Herr Mpouras ist in unserer Notar- und Fachanwaltskanzlei als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr Ansprechpartner für arbeitsrechtliche Themen. Er verfügt über langjährige Erfahrung aus zahlreichen Fällen. Er berät und vertritt Sie mit seiner Expertise in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und hat sich zusätzlich auf Kündigungen von Arbeitnehmern und damit zusammenhängende Themen spezialisiert.
Unsere Beratung findet nach Ihrem Wunsch rein digital oder auch gerne direkt bei uns in der Kanzlei statt. Unser Büro ist barrierefrei zugänglich und liegt in Frankfurt Sachsenhausen.
Walter-Kolb-Straße 9 – 11
60594 Frankfurt am Main
Anfahrt mit dem Auto
Unser Büro liegt direkt gegenüber von dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen. Das Parkhaus ist rund um die Uhr geöffnet.
Anfahrt mit dem ÖPNV
Sie erreichen uns auch mit den öffentlichen Verkehrmitteln:
Mit den Buslinien 30 und 36 über die Bushaltestelle „Elisabethenstraße“ (3 Minuten Fußweg).
Mit der U-Bahn bzw. Straßenbahn über die Station „Schweizer Platz“ (10 Minuten Fußweg).
Mit der S-Bahn über die Station „Lokalbahnhof“ (10 Minuten Fußweg).
Durch die langjährige Erfahrung aus zahlreichen Fällen, steht Ihnen Vassilios Mpouras mit wertvollem Know-How zur Verfügung.
Schnelle Hilfe
Gerade im Arbeitsrecht und vor allem bei Kündigungen müssen gewisse Fristen eingehalten werden. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
Direkte Telefonberatung
Erhalten Sie telefonisch eine Ersteinschätzung Ihrer Situation und lassen Sie sich Ihre Optionen aufzeigen. Kostenlos und unverbindlich.
Geringer eigener Aufwand
Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, sodass Sie sich sorgenfrei auf Ihre wichtigen Themen fokussieren können.
Häufig gestellte Fragen
Was sollte ich nach Erhalt einer Kündigung tun?
Zuerst raten wir Ihnen: Behalten Sie Ruhe und treffen Sie keine voreiligen, unüberlegten Entscheidungen, die Sie anschließend bereuen könnten. Auch wenn das in diesem Moment schwer sein mag.
Nehmen Sie anschließend möglichst zeitnah Kontakt mit einem Rechtsanwalt auf, der Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten aufzeigt. Denn häufig kann gegen eine Kündigung rechtlich vorgegangen werden mit dem Ergebnis, dass eine Wiedereinstellung erwirkt werden kann oder Sie sogar eine Abfindung erhalten. Doch dafür müssen gewisse Fristen eingehalten werden. Sie haben bspw. i.d.R. nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit, um dagegen vorzugehen.
Kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder über das Kontaktformular, damit Herr Vassilios Mpouras, Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Spezialisierung auf Kündigungen und Arbeitsverhältnisse Ihnen mit seiner Expertise beiseite stehen kann.
Wie lange habe ich Zeit gegen eine Kündigung vorzugehen?
In den meisten Fällen haben Sie nach Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Anschließend kann die Kündigung außer in Ausnahmefällen nicht mehr angefochten werden, da sie zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig ist.
Melden Sie sich telefonisch oder per Kontaktformular bei uns, um von unserem Experten eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zu erhalten.
Vassilios Mpouras - Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Spezialisierung auf Kündigungen und Beendigungen von Arbeitsverhältnissen
Kann ich auch ohne Rechtsschutzversicherung Ihre Beratung in Anspruch nehmen?
Ja, Sie können unsere Beratung jederzeit auch ohne Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Die Sorge vor unkalkulierbaren Kosten hält viele Menschen davon ab rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, was dazu führt, dass ein schlechtes Ergebnis erzielt wird. Sei es bei einer Abfindung, einem Aufhebungsvertrag oder einer Wiedereinstellung.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sollten Sie keine Rechtschutzversicherung haben:
> Prozesskostenhilfe beantragen
> Wir bieten Ihnen Ratenzahlung
> Unsere kostenlose Erstberatung
Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten in dem kostenlosen Erstgespräch und unterstüzen Sie bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht in Deutschland nur in bestimmten Ausnahmefällen. Zum Beispiel kann ein Anspruch entstehen, wenn das Kündigungsschutzgesetz greift und das Arbeitsverhältnis in einer Betriebsänderung endet oder ein Sozialplan vorhanden ist. Auch wenn der Arbeitgeber in der Kündigung ein Abfindungsangebot macht, weil er eine Kündigungsschutzklage vermeiden möchte, könnte dies einen Anspruch begründen. Aber es gilt auch: Abfindungen werden oft individuell ausgehandelt und basieren auf den spezifischen Umständen des Arbeitsverhältnisses.
In vielen Fällen lässt sich jedoch durch Verhandlungsgeschick eine Abfindung erzielen, selbst wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die besten Chancen auf eine Abfindung auszuschöpfen – wir analysieren Ihre Situation genau und beraten Sie umfassend zu den möglichen Schritten.
Wie hoch ist meine Abfindung?
Die Höhe einer Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab. Als Faustregel gilt oft die folgende Formel:
0,5 X Anzahl der Dienstjahre X Bruttomonatslohn
Jedoch können persönliche Umstände wie das Alter und auch die Kündigungsgründe einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Abfindung haben.
Jede Kündigung ist einzigartig, und die Höhe einer möglichen Abfindung sollte auf einer fundierten, individuellen Bewertung basieren. Mit unserer Erfahrung und dem Wissen um die feinen Unterschiede im Arbeitsrecht setzen wir uns dafür ein, dass Sie die bestmögliche Abfindung erreichen. Wir begleiten Sie in allen Verhandlungsschritten und stellen sicher, dass Sie Ihre Rechte kennen und verstehen.
Ist das Erstgespräch wirklich kostenlos?
Ja! Das Erstgespräch ist für Sie vollkommen Risikofrei.
In dem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat schildern Sie Ihre aktuelle Situation unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht und erhalten von Ihm eine Einschätzung Ihrer Möglichkeiten gegen die Kündigung vorzugehen. Sie erfahren auch ob die Aussicht auf ein erfolgreiches Vorgehen zu gering ist, sodass Ihnen keine Kosten entstehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihre Kündigung bereits rechtskräftig ist und keine besonderen Umstände vorliegen.
Wann erhalte ich eine Antwort auf meine Anfrage?
Wenn Sie über das Kontaktformular Kontakt zu uns aufnehmen, erhalten wir Ihre Anfrage direkt nachdem Sie sie abgesendet haben. Wir kümmern uns schnellstmöglich um einen Rückruf oder eine Antwort per Mail, um Ihnen weiterzuhelfen.
In der Regel erhalten Sie werktags innerhalb von 24 Std. Rückmeldung von uns.