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IHR ANWALT FÜR ARBEITSRECHT IN FRANKFURT AM MAIN

Sie haben eine Kündigung erhalten - Was tun?

Ohne Angst vor Ihrem Arbeitgeber Ihre Rechte effektiv durchsetzen
1
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, aber handeln Sie schnell
2
Keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne vorherige Prüfung!
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Vassilios Mpouras
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Geprüft von Vassilios Mpouras
Fachanwalt für Arbeitsrecht
VORSICHT - FRISTEN EINHALTEN!

Kündigung erhalten - Schnell handeln!

Eine Kündigung stellt oft einen tiefen Einschnitt in Ihr Berufsleben dar – und kann existenzielle Folgen haben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, aber handeln Sie schnell: Im Kündigungsschutzrecht gelten strenge Fristen, insbesondere für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wer zu spät reagiert, verliert oft seine Chancen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Kündigung auf formale und inhaltliche Fehler, berate Sie zu Ihren Möglichkeiten – von der Weiterbeschäftigung bis zur Abfindung – und begleite Sie durch das gesamte Verfahren.
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Mandantenstimmen

4,8 / 5,0 Sterne - basierend auf 6 Bewertungen bei Google und anwalt.de seit dem 22.04.2024
L.N.
am 02.09.2024
Herr Mpouras hat meinen Fall hervorragend und mit Erfolg vertreten. Ich kann ihn uneingeschränkt empfehlen.
Bewertung über anwalt.de
A.M.
am 24.10.2024
Dank des Einsatzes von Mpouras konnte ich mich nicht nur erfolgreich gegen eine Klage wehren, die letztlich abgewiesen wurde, sondern darüber hinaus noch erfolgreich meine eigenen Forderungen geltend machen.
Bewertung über anwalt.de
Klaudia Holzmann
am 22.04.2024
Vielen Dank! Abwicklung war schnell und professionell. Immer wieder..
Bewertung über Google
Die oben genannten Bewertungen sind eine Auswahl der Rezensionen, die auf Google und anwalt.de hinterlassen wurden. Das vollständige Bewertungsprofil von Google finden Sie hier und das von anwalt.de hier.

In 3 Schritten zu Ihrem Recht

SCHRITT 1

Kündigung prüfen

Prüfen Sie Ihre Kündigung mit meinem kostenlosen Kündigungs-Check in nur 3 Minuten. Sie erfahren, ob Sie gute Chancen haben gegen Ihre Kündigung vorzugehen. Selbst, wenn Sie noch keine Kündigung erhalten haben, aber sie erwarten.
SCHRITT 2

Kostenlose Ersteinschätzung

Nach dem Kündigungs-Check erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung von mir persönlich. Ich erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten und gebe Ihnen einen Überblick über mögliche nächste Schritte.
SCHRITT 3

Individuelle Betreuung

Nun beginnt die Zusammenarbeit und ich begleite Sie durch den gesamten Prozess - gerichtlich oder außergerichtlich. Ich übernehme für Sie die Kommunikation mit dem Arbeitgeber, sodass Sie sich sorgenfrei auf andere Themen fokussieren können.
Verfasst von Vassilios Mpouras
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Alles zum Thema: Klage gegen Kündigung

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist der rechtliche Weg, die Wirksamkeit einer Kündigung prüfen zu lassen. Sie wird beim Arbeitsgericht eingereicht und soll klären, ob die Kündigung rechtmäßig ist.
Mit einer Kündigungsschutzklage kann man die Zahlung einer Abfindung oder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erzielen.
Wichtig: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.
Die Klage beginnt mit einer Güteverhandlung, in der häufig eine Einigung erzielt wird. Andernfalls entscheidet das Gericht in einer Hauptverhandlung über den Fall. Eine Kündigungsschutzklage gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rechte als Arbeitnehmer effektiv durchzusetzen.

Ist meine Kündigung rechtmäßig?

Ob eine Kündigung rechtmäßig ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
  • Formvorschriften: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, mündliche Kündigungen sind unwirksam.
  • Kündigungsschutz: Wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift, muss der Arbeitgeber die Kündigung besonders gut begründen - z. B. betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Dieses Gesetz gilt in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern und bei Arbeitnehmern, die länger als sechs Monate beschäftigt sind.
  • Betriebsrat: Wurde der Betriebsrat (falls es einen gibt) ordnungsgemäß angehört? Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam.
Eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt zeigt schnell, ob Schwachstellen in der Kündigung vorliegen und welche Chancen Sie haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die wichtigste Frist im Zusammenhang mit einer Kündigung ist die Frist für die Kündigungsschutzklage. Sie beträgt drei Wochen ab dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Wird diese Frist versäumt, verlieren Sie in den meisten Fällen alle Ansprüche und die Kündigung wird rechtswirksam – selbst wenn sie formale Fehler enthält.
Weitere relevante Fristen können sich aus:
  • Arbeitsverträgen,
  • Tarifverträgen oder
  • Sozialplanregelungen ergeben.
Eine rechtzeitige Beratung hilft, diese Fristen im Blick zu behalten.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn:
  • der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben eine Abfindung anbietet, wenn Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.
  • ein Sozialplan oder ein Tarifvertrag dies vorsieht.
In der Praxis wird eine Abfindung jedoch oft im Rahmen von Verhandlungen oder einer Kündigungsschutzklage erzielt. Die Höhe richtet sich nach dem sogenannten Regelwert von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr – dies kann jedoch nach oben oder unten abweichen. Mit der richtigen Strategie lässt sich in vielen Fällen eine faire Abfindung erreichen.
!!! Warnung: Vorsicht bei Abfindungsangeboten im Kündigungsschreiben !!!
Wenn der Arbeitgeber bereits in der Kündigung eine Abfindung anbietet, klingt das zunächst verlockend. Solche Angebote sind jedoch oft niedriger als das, was Sie tatsächlich durch Verhandlungen oder eine Kündigungsschutzklage erzielen könnten. Zudem kann das Angebot darauf abzielen, Sie von einer rechtlichen Prüfung der Kündigung abzuhalten.
Bevor Sie ein solches Angebot annehmen, ist es wichtig, die Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen und Ihre Verhandlungsoptionen auszuloten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte vollständig gewahrt bleiben und Sie eine angemessene Abfindung erhalten.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage

Kontaktieren Sie jetzt unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht oder erfahren Sie im folgenden Abschnitt wie eine Kündigungsschutzklage abläuft:
Sie möchten mich sprechen?
Sie werden direkt zu mir durchgestellt oder erhalten innerhalb von 24 Std. einen Termin.
Ablauf einer Kündigungsschutzklage
1
Klageeinreichung
Sie bzw. Ihr Anwalt reicht die Klage innerhalb der dreiwöchigen Frist beim Arbeitsgericht ein. Es empfiehlt sich von Beginn an einen Anwalt zu konsultieren, da es gerade im Arbeitsrecht viele Fallstricke und Fristen gibt.
2
Güteverhandlung
Das Gericht lädt Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem ersten Termin ein, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte es bereits in der Verhandlung zu einer Einigung kommen, dann wird die Klage durch den Vergleich
Häufig werden hier Abfindungen und weitere Regelungen ausgehandelt wie z.B. Zahlung offener Vergütung, Urlaubsabgeltung oder die Erstellung eines fairen Arbeitszeugnisses. Sie sollten mit Ihrem Anwalt detailliert besprechen, wie Ihre Situation ist und sich dazu beraten lassen, welche Möglichkeiten Sie haben. Nur so kann Ihr Anwalt das bestmögliche Ergebnis für Sie verhandeln.
3
Hauptverhandlung
Falls keine Einigung möglich ist, prüft das Gericht die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit. Beide Seiten legen ihre Argumente dar. Spätestens zu diesem Zeitpunkt empfehlen wir Ihnen eine anwaltliche Vertretung.
4
Ergebnis
Durch einen Vergleich oder durch die Prüfung des Gerichts entscheidet sich das Ergebnis des Vorgehens gegen die Kündigung. Mögliche Ergebnisse sind:
  • Abfindung: Der Arbeitnehmer wird durch eine Zahlung des Arbeitgebers entschädigt.
  • Wiedereinstellung: Der Arbeitnehmer kehrt an seinen Arbeitsplatz zurück.
  • Bestätigung der Kündigung: Die Kündigung bleibt bestehen, wenn sie rechtmäßig ist.
Der gesamte Prozess ist darauf ausgelegt, Ihre Rechte zu wahren und eine für Sie bestmögliche Lösung zu finden.
Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Vassilios Mpouras

Herr Mpouras ist in unserer Notar- und Fachanwaltskanzlei als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr Ansprechpartner für arbeitsrechtliche Themen. Er verfügt über langjährige Erfahrung aus zahlreichen Fällen. Er berät und vertritt Sie mit seiner Expertise in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und hat sich zusätzlich auf Kündigungen von Arbeitnehmern und damit zusammenhängende Themen spezialisiert.
Ihre Kanzlei in
Frankfurt am Main
Unsere Beratung findet nach Ihrem Wunsch rein digital oder auch gerne direkt bei uns in der Kanzlei statt. Unser Büro ist barrierefrei zugänglich und liegt in Frankfurt Sachsenhausen.
Walter-Kolb-Straße 9 – 11 60594 Frankfurt am Main
Anfahrt mit dem Auto
Anfahrt mit dem ÖPNV
Telefonische Erreichbarkeit Montag 09:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 15:00 Uhr
Langjährige Erfahrung
Durch die langjährige Erfahrung aus zahlreichen Fällen, steht Ihnen Vassilios Mpouras mit wertvollem Know-How zur Verfügung.
Schnelle Hilfe
Gerade im Arbeitsrecht und vor allem bei Kündigungen müssen gewisse Fristen eingehalten werden. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
Direkte Telefonberatung
Erhalten Sie telefonisch eine Ersteinschätzung Ihrer Situation und lassen Sie sich Ihre Optionen aufzeigen. Kostenlos und unverbindlich.
Geringer eigener Aufwand
Wir übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, sodass Sie sich sorgenfrei auf Ihre wichtigen Themen fokussieren können.

Häufig gestellte Fragen

Was sollte ich nach Erhalt einer Kündigung tun?
Wie lange habe ich Zeit gegen eine Kündigung vorzugehen?
Kann ich auch ohne Rechtsschutzversicherung Ihre Beratung in Anspruch nehmen?
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Wie hoch ist meine Abfindung?
Ist das Erstgespräch wirklich kostenlos?
Wann erhalte ich eine Antwort auf meine Anfrage?
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Schreiben Sie uns einfach oder rufen uns direkt an und wir klären Ihre Fragen gerne in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch!
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